Briefingserie Sozialstaats- und Arbeitsmarktreformen - Teil 2: Empfehlungen der Rentenkommission: Länger arbeiten für alle?
In unserer Serie zu den angekündigten Sozialstaats- und Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung soll nach dem Briefing zum geleakten Entwurf des Arbeitszeitgesetzes in dieser Woche die Reform der Rente im Vordergrund stehen.
Am Dienstag wurde das Empfehlungspaket der sog. Alterssicherungskommission („Rentenkommission“) veröffentlicht, nachdem vorab bereits erste Empfehlungen durchgesickert waren.
Die Rentenkommission, bestehend aus 13 Mitgliedern, wurde geleitet von Professorin Constanze Janda und dem früheren Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise. Jede der drei Koalitionsparteien hat einen parlamentarischen Vertreter in die Kommission entsandt.
Die Rentenkommission hat sich auf insgesamt 33 Empfehlungen verständigt, von denen wir Ihnen die wichtigsten nachfolgend vorstellen. Die vollständigen Empfehlungen der Rentenkommission finden Sie hier.
- Gesetzliche Kapitalrente: Die Konzeption der gesetzlichen Rentenversicherung soll durch die Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Komponente mit individuellen Kapitalkonten grundlegend verändert werden. Empfohlen wird für diese Komponente ein paritätisch (je hälftig durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber) finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von 2 % (mit schrittweiser Einführung). Die Beiträge sollen – nach schwedischem Vorbild – zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Kapitalrente soll einen Beitrag zur Steigerung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Altersversorgung leisten. Faktisch macht man sich so stärker die Rendite das Kapitalmarktes zu Nutze; dies aber nur finanziert durch zusätzliche Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Lohnnebenkosten weiter erhöhen.
- Nachhaltigkeitsfaktor: Die Koppelung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung soll beibehalten werden. Empfohlen wird auch die Rückkehr zu der regelbasierten jährlichen Rentenanpassung der Lohnkopplung, da auf diesem Wege eine automatische Reaktion auf Änderungen der Demografie und der Erwerbstätigkeit sichergestellt wird. Eine moderate Anhebung des Parameters „Alpha" auf 0,33 wird angeregt.
- Nettoersatzquote: Es wird empfohlen, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem bei einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen. Dieser Wert werde auch im internationalen Vergleich von vielen Staaten erreicht. Höher sollte die Nettoersatzquote für Personen mit geringem Einkommen liegen, um ein teilhabesicherndes Einkommen zu gewährleisten.
- Renteneintrittsalter: Die Regelaltersgrenze soll ab dem Jahr 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt werden, und zwar im Verhältnis 2:1. Das bedeutet, dass die Erwerbsphase zwei Anteile der Lebenserwartung abdecken soll und die Rentenphase einen Anteil. Auf dieser Basis soll das Renteneintrittsalter im Zeitraum von 2031 bis 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre angehoben werden. Mit Blick auf die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung könnte die Regelaltersgrenze auf diese Weise etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen.
- Frührente: Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) soll abgeschafft werden. Dies wird etwa bei Umstrukturierungen für rentennahe Mitarbeiter Relevanz haben, weil Frühverrentungsprogramme in der Praxis oft so gestaltet sind, dass sie auf den Eintritt in die „Rente mit 63“ zielen. Da die Empfehlungen keine Übergangsfrist vorsehen, stellt sich die Frage, wie mit Aufhebungsverträgen umzugehen ist, die auf den Eintritt in die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abstellen. Hier muss geprüft werden, ob eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, weil beide Parteien den Bezug der abschlagsfreien Rente als Grundlage der Einigung ausgestaltet haben. Als „Ersatz“ für diese vorgezogene Rente soll eine sog. Schutzrente für langjährige Beitragszahler treten, die nur dann eingreift, wenn Personen mit einer ausreichend langen Einzahlungsdauer kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. In solchen Konstellationen soll ein früherer Renteneintritt möglich sein, diese Personen sollen nicht auf die Aufnahme anderer Tätigkeiten verwiesen werden.
Für langjährige Versicherte soll eine Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 64 Jahre erfolgen. Durch die gleichzeitig empfohlene Anhebung der Regelaltersgrenze würde das Renteneintrittsfenster bei drei Jahren bleiben.
- Erweiterung des Versichertenkreises: Einbeziehung von Selbstständigen (Neuzugänge ohne Opt-out), Abgeordneten von Bundestag und Landtagen sowie Vorständen von Aktiengesellschaften, diese sollen künftig Teil der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Beamte bleiben einstweilen ausgenommen. Die Rentenkommission formuliert insofern lediglich vorsichtig, dass sie eine Erwerbstätigenversicherung, die – neben den Vorgenannten – auch Beamte mit einbezieht, als „Idealbild der Alterssicherung“ ansieht. Die Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen nach den Empfehlungen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Eine Einbeziehung von berufsständisch Versicherten (Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten etc.) ist nicht empfohlen worden.
- Minijobs: Das Konstrukt der Minijobs soll abgeschafft werden, außer für die Gruppe der Schüler und Studierenden. Diese verbleibenden Minijobs werden ausnahmslos in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen (keine Opt-out-Möglichkeit mehr); ihre derzeitige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstellung soll abgeschafft werden. So soll der Trend, wonach sich Minijobs zu einer dauerhaften, sozial kaum abgesicherten Beschäftigungsform – vor allem für Frauen – entwickelt haben, gestoppt werden. Auch der Beitragsrabatt in der Sozialversicherung für sog. Midijobs soll in der Folge entfallen.
- Altersteilzeit: Die Altersgrenze für die Wahrnehmung von Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre erhöht werden. Faktisch ist die gesetzliche Altersteilzeit allerdings auch heute wegen der hohen Kosten nur noch selten ein praktisches Instrument zur Finanzierung des Vorruhestandes mit 55 Jahren. Aufregung dürfte aber der zweite Vorschlag in diesem Zusammenhang hervorrufen: Die Abschaffung des Blockmodells. Denn nach Angaben der IGBCE entscheiden sich bislang mehr als 90% der Altersteilzeitler für diese Variante. Als Grund wird u.a. genannt, dass es sich beim Blockmodell nicht um eine echte Teilzeitbeschäftigung handele, sondern um eine Form der Frühverrentung, die sich negativ auf die individuellen Rentenanwartschaften auswirke. Faktisch wird die Altersteilzeit dadurch insbesondere in Transformationsprojekten an Attraktivität verlieren, weil der gesetzliche Hälftigkeitsgrundsatz im rein kontinuierlichen Modell häufig den praktischen Anwendungsbereich der Altersteilzeit in Transformationsprojekten einschränkt.
- Betriebliche Altersversorgung: Ein Sozialpartnerdialog noch in diesem Jahr soll dabei helfen, Maßnahmen zu erarbeiten, um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung deutlich zu erhöhen, vor allem in bisher unterversorgten Bereichen. Diese Maßnahmen sollen im Anschluss in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden. Als Ziel wird eine annähernd flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung angestrebt.
Noch ist offen, wie sich die Koalitionspartner zu den Vorschlägen positionieren werden. Innerhalb der Kommission soll zwar jede der Empfehlungen mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen worden sein, eine Einstimmigkeit, wie sie von Bundesministerin Bas vorab gefordert worden war, konnte allerdings nicht erzielt werden. In einer Sitzung des Koalitionsausschusses in der kommenden Woche soll der konkrete Zeitplan festgelegt werden. Das BMAS wird dem Vernehmen erst jetzt mit der Ausarbeitung der Gesetzentwürfe beginnen, weswegen hiermit erst über die Sommerpause zu rechnen sein dürfte. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende des Jahres erscheint derzeit (noch) realistisch.
