AnwaltssucheUnsere KompetenzenDeine KarriereSuchen
Standorte
Unsere Kompetenzen
Media Center

Select language:

Standorte
Unsere Kompetenzen
Media Center

Select language:

hamburger menu showcase image
  1. Our thinking
  2. Briefings
  3. Gilt das gemeindliche Vorkaufsrecht auch für Share Deals?
Gilt das gemeindliche Vorkaufsrecht auch für Share Deals?

Das gemeindliche Vorkaufsrecht und Share Deals: Was gilt? Wir geben einen Überblick unter Berücksichtigung des aktuellen Präzedenzfalls des Bezirksamts Neukölln.

Das Berliner Bezirksamt Neukölln hat erstmals bei einem Kauf von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft, einem sog. Share Deal, ein gemeindliches Vorkaufsrecht ausgeübt und damit juristisches Neuland betreten. Denn gemeindliche Vorkaufsrechte gelten grundsätzlich nur bei Kaufverträgen über Grundstücke (sog. Asset Deals).

In unserem Dokument fassen wir die Eckpunkte zu gemeindlichen Vorkaufrechten zusammen und erklären, wie es zu der Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Bezirksamt Neukölln bei einem Share Deal kam.

Siehe hierzu auch Gemeindliche Vorkaufsrechte: Entstehung, Ausübung, Folgen.

pdf
191.6 KB
Briefing Gemeindliche Vorkaufsrechte und Share Deals (Stand 7. Juni 2021)
Jetzt herunterladen
Team
Hamburg
Niko Schultz-SüchtingPartner, Global Head of Real Estate, Office Managing Partner Hamburg
Frankfurt am Main
Timo ElsnerPartner
Frankfurt am Main
Marcus EmmerOf Counsel / Notary
Frankfurt am Main
Julia HaasPartner
Hamburg, Berlin
Gerrit M. BeckhausPartner / Co-Head Freshfields Lab
FINDEN SIE UNS IN
All locations
NAVIGIEREN ZU
About usYour careerOur thinkingOur capabilitiesNews
CONNECT
Find a lawyerAlumniContact us
NEED HELP
Fraud and scamsComplaintsTerms and conditions
LEGAL
AccessibilityCookiesLegal noticesTransparancy in supply chains statementResponsible procurementPrivacy

© 2025 Freshfields. Attorney Advertising: prior results do not guarantee a similar outcome

Select language: