Dr. Hubertus Reinbach ist spezialisiert auf arbeitsrechtliche Umstrukturierungen und Reorganisationen sowie auf mitbestimmungs- und vergütungsrechtliche Fragen.
Seine Tätigkeit umfasst alle Aspekte des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich Corporate Governance sowie Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten. Er berät regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen und Reorganisationen, einschließlich der Planung und Umsetzung von Freiwilligenprogrammen, sowie zu Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung zum Einsatz künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz sowie zur Europäischen KI-Verordnung und zur DSGVO.
Zudem berät er zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und vertritt Mandanten vor deutschen Arbeitsgerichten.
Er spricht Deutsch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch.
Ausbildung
- Bucerius Law School, Hamburg, Deutschland
- National Law School of India, Bangalore, Indien
- Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg u. a. mit einer Station am Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, Deutschland
Berufsqualifikationen
- Rechtsanwalt
Auszeichnungen
- Dissertationspreis 2018 des Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.
- Hugo Sinzheimer Preis 2018 des Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht

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