Standortfördergesetz: Neuer Spielraum für Investmentfonds
Das Standortfördergesetz (StoFöG) wurde am 9. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit im Wesentlichen am 10. Februar 2026 in Kraft. Es enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland zu steigern. Darunter befinden sich auch bedeutsame investment- und steuerrechtliche Änderungen, mit denen insbesondere ein rechtssicherer und europäisch wettbewerbsfähiger Rahmen für Fonds-Investments in erneuerbare Energien und Infrastruktur geschaffen werden soll. Dieser Beitrag stellt sowohl die investmentaufsichtsrechtlichen Änderungen als auch die investment-steuerrechtlichen Neuregelungen dar. Dabei wird deutlich, dass die Änderungen ganz überwiegend zu begrüßen und auch jenseits von Fonds-Investitionen in erneuerbare Energien von großer Bedeutung sind.
