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Standortfördergesetz: Neuer Spielraum für Investmentfonds

11 Feb 2026

Das Standortfördergesetz (StoFöG) wurde am 9. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit im Wesentlichen am 10. Februar 2026 in Kraft. Es enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland zu steigern. Darunter befinden sich auch bedeutsame investment- und steuerrechtliche Änderungen, mit denen insbesondere ein rechtssicherer und europäisch wettbewerbsfähiger Rahmen für Fonds-Investments in erneuerbare Energien und Infrastruktur geschaffen werden soll. Dieser Beitrag stellt sowohl die investmentaufsichtsrechtlichen Änderungen als auch die investment-steuerrechtlichen Neuregelungen dar. Dabei wird deutlich, dass die Änderungen ganz überwiegend zu begrüßen und auch jenseits von Fonds-Investitionen in erneuerbare Energien von großer Bedeutung sind.

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Das Standortfördergesetz
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Team

Hamburg

Niko Schultz-Süchting

Partner, Global Head of Real Estate, Office Managing Partner Hamburg
Frankfurt am Main

Sebastian Röger

Partner
Hamburg

Laura Druckenbrodt

Principal Associate
Munich

Theresa Kreft

Principal Associate
Frankfurt am Main

Julia Langner

Principal Associate
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