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Barrierefreiheit im digitalen Bereich

18 Okt 2024

Mit 28. Juni 2025 werden sehr weitreichende Vorgaben an die Barrierefreiheit (=Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung) von diversen Produkten und Dienstleistungen, vordringlich im digitalen Bereich, aufgrund des sog. European Accessibility Act (EAA; Richtlinie [EU] 2019/882) wirksam. Nachfolgend werden die Neuerungen überblicksartig dargestellt.

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Client Briefing - Barrierefreiheit im digitalen Bereich
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Vienna

Stephan Denk

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