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11. GWB-Novelle („Wettbewerbs­durch­setzungs­gesetz“) in Kraft getreten – führt das neue Gesetz zu einem „Kartell­recht mit Klauen und Zähnen“?
7 Nov 2023

Mit Inkraft­treten der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbs­beschränkungen (GWB) am 7. November 2023 sind für das deutsche Kartell­recht einige weitreichende Änderungen verbunden.

Zwei Jahre, nachdem das Bundes­kartell­amt (BKartA) durch das GWB-Digitalisierungs­gesetz nie zuvor dagewesene Ermittlungs­befugnisse erhalten hatte, soll mit der 11. GWB-Novelle die deutsche Wettbewerbs­aufsicht erneut gestärkt werden.

Die wohl gravierendste Änderung stellt die Erweiterung des Wettbewerbs­rechts um eine vierte Säule in Form der Sektor­untersuchung mit anschließenden Abhilfe­maßnahmen dar, da das Bundeskartell­amt hier mit weitgehenden Eingriffs­instrumenten zur Bekämpfung von Wettbewerbs­störungen ausgestattet wird, ohne dass eine Verletzung des Wettbewerbs­rechts erforderlich ist.

Darüber hinaus soll die bislang bedeutungs­lose Vorteils­abschöpfung durch die Einführung zweier Vermutungs­regelungen zur Existenz und Minimalhöhe von wirtschaftlichen Vorteilen an Praxis­relevanz gewinnen.

Des Weiteren schafft die Novelle die rechtlichen Grundlagen zur flankierenden Begleitung der EU-Kommission durch das Bundeskartellamt bei der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA).

Unser Client Briefing bietet einen ausführlichen Überblick über die Änderungen durch die 11. GWB-Novelle, ordnet diese rechtlich ein und zeigt auf, welche Risiken und praktischen Auswirkungen damit für Unternehmen verbunden sind.

Das Client Briefing finden Sie hier.

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Client Briefing GWB11 German Version 07 11_23
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