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Das Vorkaufs­recht im Erhaltungs­gebiet – ein neues Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichts

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 9. November 2021 ein weitreichendes Urteil zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Erhaltungsgebiet zum Milieuschutz gefällt (BVerwG 4 C 1.20). Die Urteilsgründe wurden jüngst veröffentlicht. Danach darf das Vorkaufsrecht der Gemeinde nur ausgeübt werden, wenn die Bebauung und Nutzung des Grundstücks den Zielen und Zwecken des vorgegebenen Milieuschutzes widersprechen. Dies ist neu, denn bisher wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts häufig mit der bloßen Annahme begründet, dass der Käufer künftig Absichten verfolgen könnte, die dem Erhaltungsgebiet entgegenstehen. Das BVerwG hat nun entschieden, dass eine solche Annahme kein zulässiger Grund für die Vorkaufsrechtsausübung sei.

Dies hat nicht nur erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Vorkaufsrechtspraxis. Auch in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit abgeschlossene Abwendungsvereinbarungen könnten nun unwirksam sein.

In unserem Briefing erläutern wir die Funktionsweise gemeindlicher Vorkaufsrechte, insbesondere in Erhaltungsgebieten, und stellen die wesentlichen Aspekte des Urteils sowie die praktischen Konsequenzen dar.

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Das Vorkaufsrecht im Erhaltungsgebiet – neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Freshfields Bruckhaus Deringer
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Team
Hamburg
Niko Schultz-SüchtingPartner, Global Head of Real Estate, Office Managing Partner Hamburg
Frankfurt am Main
Timo ElsnerPartner
Frankfurt am Main
Julia HaasPartner
Hamburg, Berlin
Gerrit M. BeckhausPartner / Co-Head Freshfields Lab
Frankfurt am Main
Marcus EmmerOf Counsel / Notary
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