Skip to main content

News

Freshfields berät Aareal Bank beim erneuten Über­nahme­angebot von Finanz­investoren

Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer berät die Aareal Bank AG, Wiesbaden, beim erneuten Übernahmeangebot durch die und Abschluss einer Investorenvereinbarung mit der Atlantic BidCo (Bieterin), die indirekt von den Finanzinvestoren Advent International Corporation, Centerbridge Partners, L.P., CPP Investment Board Europe S.àr.l, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board, Goldman Sachs und anderen Investoren gehalten wird.

Die Aareal Bank ist ein börsennotierter und im SDAX gelisteter international führender Anbieter von intelligenten Finanzierungen, Softwareprodukten, digitalen Lösungen und Zahlungsverkehrsanwendungen für die Immobilienwirtschaft und verwandte Branchen.

Die nun neu abgeschlossene Investorenvereinbarung regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für das erneute freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Bieterin an die Aktionäre der Aareal Bank AG zum Erwerb aller Aktien zu einem jetzt erhöhten Preis von 33,00 Euro je Aktie in bar, wobei dieser die von der Aareal Bank angekündigte Dividende von 1,60 Euro je Aktie enthalten soll. Der Preis beinhaltet eine Prämie von rund 40 Prozent auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs am 6. Oktober 2021 und eine Prämie von 54 Prozent auf den gewichteten Durchschnittskurs der Aktie in den letzten drei Monaten vor Bekanntwerden der Gespräche mit Finanzinvestoren über eine mögliche Mehrheitsbeteiligung am 7. Oktober 2021. Die Aareal Bank Gruppe wird auf Basis des erhöhten Angebotspreises nun mit etwa zwei Milliarden Euro bewertet.

Die Beratung durch Freshfields bei dieser Transaktion beinhaltete auch die Beratung zu der vom Vorstand nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz abzugebenden begründeten Stellungnahme und den regulatorischen Verfahren, die Behandlung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Vertagung der Hauptversammlung und der Zustimmung der Aareal Bank zu dem erforderlichen Antrag der Bieterin bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), eine Befreiung von der gesetzlichen einjährigen Sperrfrist zu erteilen.

Der Vollzug der Transaktion unterliegt bestimmten, vor allem bankregulatorischen Vollzugsbedingungen und wird für das 1. Quartal 2023 erwartet.

Das Freshfields-Team umfasst:

Partner: Prof. Dr. Christoph H. Seibt (Corporate/M&A, Hamburg; Co-Federführung), Dr. Gunnar Schuster (Bankregulierung, Finanzierung, Frankfurt; Co-Federführung)

Counsel: Dr. Uwe Salaschek (Kartell- und Investitionskontrollrecht, Berlin), Holger Hartenfels (Bankregulierung, Frankfurt)

Principal Associates: Dr. Karsten Krumm (Corporate/M&A, Hamburg), Dr. Dominic Divivier (Kartellrecht, Düsseldorf)

Associates: Dr. Jean Mohamed (Corporate/M&A, Hamburg), Jan Kothe (Steuerrecht, Hamburg)