
Seit die Vorlage von Vergütungssystemen und Vergütungsberichten Pflichtbestandteil einer jeden ordentlichen Hauptversammlung börsennotierter deutscher Unternehmen ist, sind die Vorstandsbezüge deutlich stärker in den Fokus von Anlegern und der Öffentlichkeit gerückt. Wir haben die Vorstandsvergütungssysteme der DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen analysiert, die diese letztgültig der Hauptversammlung vorgelegt haben. Mit Blick auf die Hauptversammlungssaison 2024 belegt die Studie, dass börsennotierte Unternehmen die Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder stärker an Pay for Performance, ESG-Kriterien und der Aktienkursentwicklung ausrichten. Es bleibt abzuwarten, ob die 2024 angepassten Vergütungssysteme diesen Trend fortsetzen.
Bei den Vergütungsbestandteilen und ihren relativen Anteilen an der Gesamtvergütung haben die Unternehmen im DAX und MDAX eine weitgehend einheitliche Marktpraxis etabliert, die sich an den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex orientiert. Die Vergütungsstrukturen bei Unternehmen im SDAX sind im Vergleich dazu deutlich heterogener und individueller.
Es zeigt sich, dass bei den untersuchten Unternehmen in allen Indizes der DAX-Familie die variable, erfolgsabhängige Vergütung gegenüber der Festvergütung deutlich überwiegt. Lediglich bei ca. 5% der DAX-Unternehmen, ca. 7% der MDAX-Unternehmen und ca. 24% der SDAX-Unternehmen macht die fixe Vergütung den überwiegenden Teil der Zielvergütung aus. Innerhalb der variablen Vergütungsbestandteile überwiegen die langfristigen Anreize gegenüber den kurzfristigen und nur auf ein Geschäftsjahr ausgerichteten Incentives (100% im DAX, ca. 98% im MDAX und ca. 83% im SDAX).
„Vor allem, wenn Sonderboni nachträglich durch den Aufsichtsrat gewährt werden, kann dies auch strafrechtlich relevant sein, wie der BGH im Fall Mannesmann entschieden hat. Bei zukunftsbezogenen Anreizen können Sonderboni auch weiterhin zulässig sein.“
Dr. Philipp Pütz
Partner
Die Möglichkeit zur Auslobung diskretionärer Sonderboni war in der Vergangenheit wegen mangelnder Transparenz und Nachvollziehbarkeit Kritik ausgesetzt.
Viele Unternehmen haben hierauf reagiert und so sind Sonderboni, die der Aufsichtsrat in seinem Ermessen gewähren kann, inzwischen die absolute Ausnahme im DAX und MDAX. Im SDAX finden sich entsprechende Elemente dagegen noch etwas häufiger (DAX ca. 5%, MDAX ca. 7%, SDAX ca. 33%).