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  2. Studie zur Vorstandsvergütung
Studie zur Vorstandsvergütung
Aktienkurs, ESG und Compliance geben den Takt vor
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Seit die Vorlage von Vergütungs­systemen und Vergütungs­berichten Pflicht­bestandteil einer jeden ordentlichen Haupt­versammlung börsen­notierter deutscher Unternehmen ist, sind die Vorstands­bezüge deutlich stärker in den Fokus von Anlegern und der Öffentlichkeit gerückt. Wir haben die Vorstands­vergütungs­systeme der DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen analysiert, die diese letztgültig der Hauptversammlung vorgelegt haben. Mit Blick auf die Haupt­versammlungs­saison 2024 belegt die Studie, dass börsen­notierte Unternehmen die Vergütung ihrer Vorstands­mitglieder stärker an Pay for Performance, ESG-Kriterien und der Aktien­kurs­entwicklung ausrichten. Es bleibt abzuwarten, ob die 2024 angepassten Vergütungs­systeme diesen Trend fortsetzen. 

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Kompakt: Unsere Pressemitteilung
Die Studie

Bei den Vergütungsbestandteilen und ihren relativen Anteilen an der Gesamtvergütung haben die Unternehmen im DAX und MDAX eine weitgehend einheitliche Marktpraxis etabliert, die sich an den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex orientiert. Die Vergütungsstrukturen bei Unternehmen im SDAX sind im Vergleich dazu deutlich heterogener und individueller.

Es zeigt sich, dass bei den untersuchten Unternehmen in allen Indizes der DAX-Familie die variable, erfolgsabhängige Vergütung gegenüber der Festvergütung deutlich überwiegt. Lediglich bei ca. 5% der DAX-Unternehmen, ca. 7% der MDAX-Unternehmen und ca. 24% der SDAX-Unternehmen macht die fixe Vergütung den überwiegenden Teil der Zielvergütung aus. Innerhalb der variablen Vergütungsbestandteile überwiegen die langfristigen Anreize gegenüber den kurzfristigen und nur auf ein Geschäftsjahr ausgerichteten Incentives (100% im DAX, ca. 98% im MDAX und ca. 83% im SDAX).

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 „Vor allem, wenn Sonderboni nachträglich durch den Aufsichtsrat gewährt werden, kann dies auch strafrechtlich relevant sein, wie der BGH im Fall Mannesmann entschieden hat. Bei zukunftsbezogenen Anreizen können Sonderboni auch weiterhin zulässig sein.“

Dr. Philipp Pütz
Partner

Die Möglichkeit zur Auslobung diskretionärer Sonderboni war in der Vergangenheit wegen mangelnder Transparenz und Nachvollziehbarkeit Kritik ausgesetzt.

Viele Unternehmen haben hierauf reagiert und so sind Sonderboni, die der Aufsichtsrat in seinem Ermessen gewähren kann, inzwischen die absolute Ausnahme im DAX und MDAX. Im SDAX finden sich entsprechende Elemente dagegen noch etwas häufiger (DAX ca. 5%, MDAX ca. 7%, SDAX ca. 33%).

Unser Team

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Philipp PützPartner
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Stephan KieselsteinAssociate
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